Wer eine inhaltsgleiche eMail an mehrere eMail-Adressen versenden will, sollte nach Inkrafttreten der DSGVO beim
Versenden der eMail einen wichtigen Punkt beachten. Das Einsetzen weiterer Empfänger in die obere Adresszeile oder in
den „Cc“ (Carbon-Copy-Rubrik) sollte unbedingt vermieden werden. Durch diese Verfahrensweise sieht die
Behörde des Landesbeauftragten für den Datenschutz einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In
einem aktuellen Fall stellte die Behörde fest, dass personenbezogene eMail-Adressen offen liegen, die der jeweils
eingetragene Empfänger auslesen und verarbeitenkann. Eine eMail, bei der weitere Empfänger für jedermann sichtbar
sind, ist ein Vertoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Bei der Versendung von Verteiler-Mails sollte in Zukunft darauf geachtet werden, dass mehrere Empfänger nicht mehr in
den beideren oberen Zeilen „An“ und „Cc“ stehen. Genutzt werden sollte die dritte Option
„Bcc“. Die Optionen aus dem eMail-Programm „Cc“ und „Bcc“ dienen der Versendung von
Rundmails, doch welche Funktionen haben diese? Bei der Option „Cc“ (übersetzt Kopie/carbon copy) erhält der
eingetragene Empfänger eine Kopie der Mail. In dieser Variante sind alle Empfänger sichtbar und sollte nur im privaten
Bereich und ausgewählten Empfängern gewählt werden. Im Business-Bereich mit Empfängern aus Wirtschaft, Presse, Kommunal-
und Landespolitik aus dem aktuellen Fall sollte unbedingt auf Datenschutz geachtet werden und die Option „Bcc“
„blind carbon copy“ genutzt werden. Hier erhält auch jeder eingetragene Empfänger eine Kopie der eMail, kann
aber nicht sehen, wer noch diese Mail erhielt.